News Einzelansicht
OVG Rheinland-Pfalz beendet Rechtsstreit um Mainzer Rundfunksender „Antenne Mainz“
Der Mainzer Lokalsender „Antenne Mainz“ bekam aktuell vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt, dass sie Rundfunk betreiben dürfen und bestätigte damit die bestandskräftige Rundfunkerlaubnis, die zuvor schon von der LMK (Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz abgesegnet wurde.
Hintergrund des Streits war die Ansicht der Radio Mainz GmbH, Mitbewerber um die Lizenz, die der Auffassung war, dass die Auswahlentscheidung für die Erteilung der Rundfunkerlaubnis nicht rechtmäßig verlaufen sei. Inzwischen wurde die Klage seitens der Radio Mainz GmbH zurückgezogen, nachdem sie bereits in zwei Vorinstanzen gescheitert waren.
RA Karsten Gulden, LL.M. - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Kategorien:
GGR Rechtsanwälte bei:
